Nutzungsbedingungen zwischen Bridge und dem teilnehmenden Partnerbetrieb

1. Vertragsgegenstand

Bridge stellt dem Partnerbetrieb eine technische Infrastruktur zur Verfügung, mit der dessen Gäste wahlweise per Karte, Apple Pay oder Google Pay bezahlen können, obwohl der Partnerbetrieb selbst keine Kartenzahlung anbietet.

Der Partnerbetrieb bleibt gegenüber seinen Gästen ausschließlich Bar-Zahlungsempfänger. Er bietet Kartenzahlung nicht selbst an, verlangt hierfür kein Entgelt und wirbt nicht aktiv für die Nutzung von Bridge gegenüber dem Gast. Die Nutzung von Bridge ist für den Gast freiwillig; seine Verbindlichkeit gegenüber dem Partnerbetrieb bleibt jederzeit in bar zum vollen Nennwert erfüllbar.

2. Auszahlung

Der Partnerbetrieb erhält bei jeder über Bridge abgewickelten Zahlung stets 100 % des von ihm eingegebenen Rechnungsbetrags – unabhängig von der Zahlungsart des Gastes. Die Auszahlung erfolgt automatisiert über Stripe Connect an das eigene Stripe-Konto des Partnerbetriebs, in der Regel am nächsten Bankarbeitstag. Bridge verwahrt zu keinem Zeitpunkt Gelder des Partnerbetriebs oder des Gastes.

3. Stripe-Konto des Partnerbetriebs

Der Partnerbetrieb eröffnet im Rahmen der Registrierung ein eigenes Konto bei Stripe (Express-Konto) und akzeptiert dabei eigenständig die Nutzungsbedingungen von Stripe. Auszahlungszeitpunkte und Identitätsprüfung richten sich nach den Vorgaben von Stripe.

4. Serviceentgelt

Das Serviceentgelt wird ausschließlich vom Gast getragen und beträgt aktuell 3,9 % zzgl. 0,25 € pro Zahlung. Wird eine Rechnung von mehreren Gästen anteilig beglichen, fällt das Serviceentgelt je Zahlung an. Dem Partnerbetrieb entstehen keine Kosten für die Nutzung der Bridge-Infrastruktur.

5. Geteilte Rechnungen

Der Partnerbetrieb kann eine Rechnung anlegen, die von mehreren Gästen anteilig per Karte beglichen wird. Ein verbleibender Restbetrag kann jederzeit in bar kassiert und die Rechnung damit abgeschlossen werden. Nicht abgeschlossene Rechnungen verfallen automatisch nach zwölf Stunden.

6. Rückbuchungen

Eine Rückbuchung liegt vor, wenn ein Gast oder dessen Kartenherausgeber einer bereits ausgeführten Zahlung nachträglich widerspricht und der Betrag dem Zahlungsdienstleister wieder entzogen wird.

6.1 Bridge trägt Rückbuchungen, die auf einer missbräuchlichen oder nicht autorisierten Verwendung des Zahlungsmittels beruhen, sowie solche, die auf einer Störung der von Bridge bereitgestellten Infrastruktur beruhen. Die hierfür anfallenden Gebühren des Zahlungsdienstleisters trägt in diesen Fällen ebenfalls Bridge.

6.2 Der Partnerbetrieb trägt Rückbuchungen, die auf Einwendungen gegen das zugrunde liegende Geschäft beruhen – insbesondere wenn die Leistung nach Auffassung des Gastes nicht, nicht vollständig oder mangelhaft erbracht wurde, wenn ein unzutreffender Rechnungsbetrag eingegeben wurde oder wenn derselbe Betrag mehrfach erfasst wurde. Die hierfür anfallenden Gebühren des Zahlungsdienstleisters trägt in diesen Fällen der Partnerbetrieb.

6.3 Der Partnerbetrieb wirkt bei der Abwehr einer Rückbuchung mit und stellt Bridge auf Anforderung innerhalb von fünf Werktagen die verfügbaren Nachweise zur Verfügung, etwa Bewirtungsbelege, Bestellunterlagen oder Aufzeichnungen des Kassensystems. Unterbleibt die Mitwirkung, gilt die Rückbuchung als von Absatz 6.2 erfasst.

6.4 Beträge, die der Partnerbetrieb nach Absatz 6.2 zu tragen hat, kann Bridge mit künftigen Auszahlungen verrechnen oder gesondert in Rechnung stellen.

6.5 Im Übrigen haftet Bridge unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet Bridge nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht und der Höhe nach begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden.

7. Pflichten des Partnerbetriebs

8. Verfügbarkeit

Bridge bemüht sich um einen störungsfreien Betrieb, schuldet jedoch keine bestimmte Verfügbarkeit. Wartungsarbeiten und Störungen können zu vorübergehenden Unterbrechungen führen. Da die Barzahlung durchgehend möglich bleibt, führt eine Unterbrechung nicht zu einer Beeinträchtigung des Geschäftsbetriebs des Partnerbetriebs.

9. Datenschutz

Bridge und der Partnerbetrieb sind für die von ihnen jeweils verarbeiteten personenbezogenen Daten eigenständig verantwortlich. Einzelheiten zur Verarbeitung durch Bridge finden sich in der Datenschutzerklärung.

10. Laufzeit und Kündigung

Der Vertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen. Der Partnerbetrieb kann ihn jederzeit ohne Einhaltung einer Frist beenden, indem er sein Konto in den Einstellungen löscht. Bridge kann den Vertrag mit einer Frist von 14 Tagen in Textform kündigen. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund, insbesondere bei missbräuchlicher Nutzung, bleibt unberührt. Die Regelungen des §6 gelten für Zahlungen aus der Vertragslaufzeit über deren Ende hinaus fort.

11. Änderung dieser Bedingungen

Bridge kann diese Bedingungen ändern. Änderungen werden dem Partnerbetrieb mindestens 30 Tage vor Wirksamwerden per E-Mail an die hinterlegte Adresse angekündigt. Widerspricht der Partnerbetrieb nicht bis zum Wirksamwerden, gelten die geänderten Bedingungen als angenommen. Auf diese Wirkung wird in der Ankündigung gesondert hingewiesen. Im Fall des Widerspruchs kann jede Seite den Vertrag zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens beenden.

12. Schlussbestimmungen

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Ist der Partnerbetrieb Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag der Sitz von Bridge. Sollte eine Bestimmung dieses Vertrags unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

Fassung vom 24. Juli 2026 · Version: 2026-07-24

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